Angaben gem. § 5 TMG

Lars Mutmann
Am Alten Stellwerk 34
50733 Köln

 

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Telefon: +49 151 201 139 59

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von GANG RUNTER

Vertragliche Regelung zwischen GANG RUNTER, im Folgenden »Veranstalter« genannt, und den Teilnehmer:innen einer angebotenen Veranstaltung, im folgenden »teilnehmende Person« genannt. Die Anmeldung für eine meiner Veranstaltungen gilt als vertragliche Vereinbarung, mit der Sie diese Teilnahmebedingungen akzeptieren. 

1. Veranstalter

GANG RUNTER

ACHTSAME NATUR- UND BIKEPACKING- TOUREN

Lars Mutmann 

2. Vertragsabschluss

  1. Mit der Buchung bieten die Teilnehmer:innen dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Buchung kann mit Hilfe des Telefons, E-Mail, schriftlich oder mündlich erfolgen.
  2. Durch die Annahme der Buchung durch den Veranstalter kommt der Vertrag zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird der Veranstalter den Teilnehmer:innen eine schriftliche Buchungsbestätigung, aus der die Zusammensetzung der Kosten (Kursgebühr, ggf. Übernachtung und Verpflegung) ersichtlich ist, per E-Mail senden.
  3. Die Teilnehmer:in stimmt zu, dass sie Rechnungen elektronisch erhalten. Diese elektronischen Rechnungen werden der teilnehmenden Person per E-Mail im PDF Format übersandt. 4. Die Anmeldung erfolgt durch die teilnehmende Person auch für alle anderen, in der Anmeldung aufgeführten teilnehmenden Personen. Die teilnehmende Person erklärt ausdrücklich, für die vertragliche Verpflichtung aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben seinen eigenen Verpflichtungen auch für die Verpflichtungen, für die von ihm angemeldeten Teilnehmer. 

3. Leistungen

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Angebots auf der Webseite und der Buchungsbestätigung, die per Email versendet wird.
  2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
  3. Die Dienstleistung beginnt und endet je nach der gebuchten Veranstaltung zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Start- und Endtermin. Für die An- und Abreise zum Treffpunkt ist jeder selbst verantwortlich.
  4. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich der Veranstalter Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vor (insbesondere aufgrund der Wetterverhältnisse), die nach Vertragsabschluss notwendig werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Inhalt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
  5. Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, die geplante Tour nach den Kenntnissen der teilnehmenden Personen und nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen abzuändern.
  6. Treten in Folge höherer Gewalt für die Veranstaltung unzumutbare Bedingungen nach Antritt der Veranstaltung ein, erklärt sich die teilnehmende Person damit einverstanden, dass die Veranstaltung zeitlich verlegt oder ein gleichwertiges Ersatzprogramm durchgeführt wird. Sollte dies nicht möglich sein, können sowohl die teilnehmende Person als auch der Veranstalter von der Erbringung der restlichen Leistungen des Vertrages zurücktreten. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Veranstaltungspreis anteilig für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen zu.
  7. Die Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern oder ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten. 

4. Anspruch nicht genutzter Leistungen

Nimmt die teilnehmende Person einzelne Veranstaltungsleistungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Veranstaltungspreises. 

5. Gutscheine

Gutscheine werden von dem:der Käufer:in vor ihrer Ausstellung bzw. Zusendung bezahlt und erhält dann einem Gutschein in digitaler Form per E-Mail. Die Ausstellung erfolgt innerhalb von 3 Arbeitstagen (= Mo-Fr) nach Zahlungseingang. Es gilt die allgemeine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Zur Einlösung eines Gutscheins muss eine Buchungsanfrage unter Angabe der Gutscheinnummer erfolgen und die in dem Gutschein bezeichnete Leistung muss verfügbar sein, d.h. ein entsprechendes Kontingent für den gewünschten Zeitraum vorhanden sein. Wird die Anmeldungsanfrage bestätigt, muss der Gutschein vor Beginn der Veranstaltung unaufgefordert online oder ausgedruckt vorgezeigt werden. Verbleibt ein Restwert, so kann der Gutschein mit diesem Restwert erneut eingelöst werden. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist nicht möglich. Für Schreibfehler in der E-Mail- Adresse des Gutscheinempfängers sowie für eine verzögerte Übermittlung des Gutscheins aufgrund von technischen Problemen übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Ebenso wird keine Haftung für Verlust oder Diebstahl übernommen. 

6. Zahlungsbedingungen

  1. Mit der Buchungsbestätigung erhält die teilnehmende Person eine Rechnung mit Zahlungstermin. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse durch Überweisung innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung. Im Falle der Nichtbezahlung gerät die teilnehmende Person nach Ablauf von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  2. Erfolgt die Buchung kurzfristig (weniger als 14 Tage vor Veranstaltung), ist der Preis sofort per Überweisung zu bezahlen.
  3. Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt die vollständige Bezahlung der Veranstaltungsgebühr voraus. Sollte die Zahlungsfrist nicht eingehalten worden sein, muss die teilnehmende Person die vollständige Bezahlung durch Vorlage eines Bankbeleges vor Veranstaltungsbeginn belegen können.
  4. Der Veranstalter behält sich vor, den Platz in einem Kurs oder einer Tour anderweitig zu vergeben, falls die Zahlung nicht rechtzeitig beim Veranstalter eingeht.
  5. Die dargestellten Preise auf der Webseite sind die Endpreise zuzüglich eventueller Mietgebühren für Leihausrüstung. 

7. Rücktritt durch den Kunden

  1. Die teilnehmende Person kann jederzeit vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurück treten.
  2. Im Falle des Nichtantrittes der gebuchten Leistungen kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Diese wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung der teilnehmenden Person wie folgt berechnet:
    1. Bei mehrtägigen Veranstaltungen, (also Veranstaltungen, die länger als 24 Stunden dauern, z.B. mehrtägige Kurse und Touren):
    – bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 20% desGesamtbetrages
    – 29-15 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 35% des Gesamtbetrages
    – 14-8 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50% des Gesamtbetrages
    – 7-3 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 70% des Gesamtbetrages
    – vom 2. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 80% des Gesamtbetrages
    – bei Nicht-erscheinen oder Abbruch der Veranstaltung aus einem nicht vom Veranstalter zu vertretenden Grund ist der Gesamtbetrag fällig.
    2. Bei Veranstaltungen, die nicht länger als einen Tag dauern (z.B. Tagestouren und eintägige Kurse):
    – bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 20% des Gesamtbetrages
    – 7-4 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50% des Gesamtbetrages
    – ab 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 80% des Gesamtbetrages
    – bei Nicht-erscheinen oder Abbruch der Veranstaltung aus einem nicht vom Veranstalter zu vertretenden Grund ist der Gesamtbetrag fällig.
  3. Maßgeblich für die Höhe der Rücktrittskosten ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
  4. Die teilnehmende Person ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Krankheitsbedingte Absagen müssen durch ein Attest bescheinigt werden. In diesem Fall fallen keine Rücktrittskosten an. Wird kein Attest eingereicht, gelten o.g. Rücktrittskosten.
  6. Ein Rücktritt muss schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen und bedarf zur Gültigkeit der Bestätigung des Veranstalters.
  7. Bereits eingezahlte Anghebotsgebühren werden entsprechend den oben aufgeführten Rücktrittsbedingungen verrechnet. Eventuelle Restbeträge überweise ich zurück, sobald Sie mir Ihre Bankverbindung mitteilen.
  8. Alternativ kann auch eine Ersatzperson an der Veranstaltung teilnehmen. Dazu muss die teilnehmende Person vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter den Namen der Ersatzperson mitteilen. Diese Ersatzperson verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten des abgeschlossenen Vertrages zu übernehmen. Der Veranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen.
  9. Auf Wunsch der teilnehmenden Person nimmt der Veranstalter, soweit möglich und durchführbar, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Umbuchung vor. Für Umbuchungen (Änderungen des Veranstaltungsbeginns, Veranstaltungsart etc.), die nach Vertragsabschluss erfolgen, wird bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Kostenpauschale von 25 € pro Person erhoben. Umbuchungswünsche, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, kann der Veranstalter nicht garantieren, dass den Wünschen der teilnehmenden Person entsprochen werden kann. Es greift dann o.g. Gebührensatz des Rücktritts. 

8. Rücktritt durch den Veranstalter

  1. Höhere Gewalt & unvorhersehbare Gründe: Sofern eine Veranstaltung infolge einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren höheren Gewalt oder aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. wenn durch die Wetterlage – schwerer Sturm/Unwetter – die Sicherheit nicht garantiert werden kann) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter verpflichtet sich einen Ersatztermin zu benennen. Sollte die teilnehmende Person nicht am Ersatztermin teilnehmen können, erhält sie einen Gutschein über einen Ersatztermin ihrer Wahl. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
  2. Bei Ausfall des Veranstaltungsleiters (Tourbegleiter/Trainer): Sollte der Veranstaltungsleiter kurzfristig ausfallen, bemüht sich der Veranstalter, schnellst möglich einen Ersatz zu finden, der die Veranstaltung leitet. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter verpflichtet sich einen Ersatztermin zu benennen. Sollte die teilnehmende Person nicht am Ersatztermin teilnehmen können, erhält sie einen Gutschein für einen Ersatztermin ihrer Wahl. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht. 

9. Ausschluss von Teilnehmern

Der Konsum von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich verboten. Teilnehmende Personen, die dagegen verstoßen oder den Kurs oder andere teilnehmenden Personen in unzumutbarer Weise nachhaltig stören oder gar eine Gefahr für die vertragsgemäße Durchführung des Kurses darstellen, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch, wenn die teilnehmende Person den besonderen Anforderungen der Dienstleistung (physische und psychische Gesundheit, körperliche Fitness, Alter, etc.), die in der jeweiligen Ausschreibung verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Die teilnehmende Person hat bei berechtigtem Ausschluss keinen Anspruch auf Erstattung bezahlter Kursgebühren. Der Veranstalter muss sich aber durch den Ausschluss ersparte Aufwendungen und das, was durch anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, anrechnen lassen. 

10. Teilnahmebedingungen

  1. Die Veranstaltungen bestehen aus Outdooraktivitäten und finden teilweise fern der Zivilisation, unter besonderen, bzw. ungewohnten geografischen und klimatischen Verhältnissen, sowie möglichst realitätsnah statt. Bei Outdooraktivitäten besteht nicht nur ein erhöhtes Verletzungsrisiko, sondern ortsspezifische Risiken z. B. durch Zecken, Giftspinnen und -schlangen sowie unvertraute, teils hocktoxische Pflanzen. Die Ernährung erfolgt teilweise direkt aus der Natur (nach Unterweisung des Veranstaltungsleiters). Zubereitung über Feuer und Verzehr erfolgen nicht unter den gewohnten hygienischen und sonstigen Umständen. Übernachtet wird z.B. im Zelt. Es wird jeder teilnehmenden Person daher dringend empfohlen, die eigene Leistungsfähigkeit und gesundheitliche Verfassung, sowie etwa gebotenen Impfschutz zu überprüfen und ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Die teilnehmende Person handelt stets eigenverantwortlich und mit Rücksicht auf die übrigen teilnehmenden Personen. Die Teilnahme an einzelnen Kursbestandteilen und die Nachahmung vermittelter Inhalte und Techniken erfolgt stets eigenverantwortlich und freiwillig.
  2. Jede teilnehmende Person bestätigt, dass sie körperlich und geistig fähig ist, an den jeweiligen Angeboten und Touren teilzunehmen und den in der Beschreibung genannten Anforderungen entspricht, sowie entsprechend gerüstet ist.
  3. Einschränkungen z.B. durch Allergien, Krankheiten, Medizineinnahme oder ähnlichem sind vor Antritt der Veranstaltung dem Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Selbstverständlich werden die Angaben streng vertraulich behandelt. Jahreszeitlich- bzw. wetterbedingt kann auf einzelnen Wegeabschnitten eine erhöhte Trittsicherheit/Fahrsicherheit und/oder Schwindelfreiheit erforderlich sein. Entsprechende Einschränkungen sind dem Tourleiter spätestens vor Antritt der Veranstaltung mitzuteilen.
  4. Die teilnehmende Person hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer teilnehmenden Personen sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.
  5. Die teilnehmende Person ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten.
  6. Der Veranstalter ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung eine teilnehmende Person, die erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. 

11. Haftung

Der Veranstalter versichert, dass die Veranstaltungen sorgfältig vorbereitet sind, die Gruppe nach bestem Gewissen geführt werden und man insbesondere bemüht ist, das Risiko für alle Beteiligten gering zu halten.

  1. Die teilnehmende Person haftet für Verlust oder Beschädigung seines persönlichen Eigentums selbst.
  2. Bei vorsätzlicher, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführter Beschädigungen oder dem Verlust von ausgeliehenem Material werden dem Verursacher sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt.
  3. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Outdoor Veranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Veranstaltung können Unfälle nicht ausgeschlossen werden.
  4. Der Veranstalter haftet im Rahmen einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Haftpflichtsumme beschränkt, soweit kein Körperschaden entstanden ist.
  5. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, unternimmt die teilnehmende Person die Veranstaltung auf eigene Gefahr. Die Veranstaltungen erfolgen zwar unter der Leitung des Veranstalters, doch die teilnehmende Person (im Falle von Minderjährigen der/die Erziehungsberechtigte) ist sich bewusst, dass die Teilnahme an den Touren in der freien Natur, trotz der als sicher eingeschätzten Bedingungen, Gefahren (»Allgemeines Lebensrisiko«) mit sich bringen kann. Dazu gehören auch Risiken wie Verletzung, Krankheit, Schäden oder Eigentumsverlust, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
  6. Beruht ein Schaden oder eine Verletzung der teilnehmenden Person auf grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden des Veranstalters, so ist die Haftung auf ihn beschränkt.
  7. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch die Begegnung mit Tieren verursacht werden.
  8. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Touren erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden.
  9. Für die Anreise zum Startplatz der Touren und Angebote übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
  10. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Angebote von Gang Runter, kein Ersatz für medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlungen sind. Wer krank ist oder sich in Therapie befindet, muss rechtzeitig mit einem Arzt und/oder Therapeuten und mit der Kursleitung klären, ob die teilnehmende Person an der Veranstaltung teilnehmen kann. 

12. Versicherung der Teilnehmer:innen

Der Veranstalter setzt voraus, dass die teilnehmenden Person krankenversichert sind. Sollten teilnehmende Personen wider Erwarten im Ausland medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, sind die Kassen von gesetzlich Versicherten im Prinzip zuständig. Es könnte den teilnehmenden Personen aber passieren, dass die im Ausland anfallenden Kosten umfangreicher sind, als die deutsche Krankenkasse gemäß ihrer Richtlinien übernimmt. Als privatversicherte Persone sollte die teilnehmende Person prüfen, ob ihr Vertrag Auslandsreisen einschließt und ob bestimmte Aktivitäten oder Leistungen von der Haftung ausgeschlossen sind. Aus besagten Gründen empfehlen wir allen teilnehmenden Personen eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. 

13. Aufzeichnungen und Bildrechte

  1. Der Veranstalter behält sich vor, Aufzeichnungen (Videos und Fotos) von Veranstaltungen und deren teilnehmenden Personen zu erstellen und nach der Grundregel von § 22 S. 1 KUG und § 23 Abs. 1 KUG für eigene Zwecke (z.B. Werbung oder für die Webseite) zu nutzen. Ein Verkauf der entstandenen Medien an Dritte ist ausgeschlossen.
  2. Die teilnehmende Person erklärt sich grundsätzlich mit der Veröffentlichung von Bildern, auf denen er abgebildet ist, einverstanden. Sollte die teilnehmende Person nicht einverstanden sein, so ist dies dem Veranstaltungsleiter spätestens vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
  3. Bilder werden nicht in Kombination mit dem Namen den teilnehmenden Personen gespeichert oder veröffentlicht.
  4. Personenbezogene Daten werden bei Anfragen sowie Buchungen von der Veranstalterin gespeichert und weiterverarbeitet, soweit dies erforderlich ist. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich und nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. 

14. Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht

  1. Die teilnehmende Person beachtet die geltenden deutschen, bei einem ausländischen Tourort auch die dortigen gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Bilder von Personen dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der abgebildeten Personen, bzw. aller abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte soziale Medien, wenn das Bild einer anderen Person bzw. Dritten zugänglich gemacht wird, sowie auf einer rein privaten Internetseite.
  3. Tourunterlagen und Material, Flyer, Faltblätter und ähnliches Tourbegleitendes oder -bewerbendes unterliegt dem Urheberrecht. Dies auch, wenn nur als elektronische Datei zugänglich gemacht. 

15. Gesonderte Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen zu Zeiten der Corona-Pandemie

GANG RUNTER verzichtet auf Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren, wenn Buchungen von teilnehmenden Personen aufgrund der Corona-Pandemie verschoben oder storniert werden müssen. Konkrete Gründe, für die wir keine Gebühren erheben, sind:

• vorgeschriebene Quarantäne des Teilnehmers zum Datum der gebuchten Veranstaltung/Tour

• Erkrankung an COVID-19 oder Symptome bei teilnehmenden Personen zur Zeit der gebuchten Veranstaltung/Tour

• Erkrankung an COVID-19 oder Symptome beim Kind der teilnehmenden Person zur Zeit der gebuchten Veranstaltung/Tour (um die Betreuung des Kindes zu gewährleisten)

• teilnehmende Personen, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, bekommen für die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung/Tour keinen Urlaub/keinen freien Tag

• erneuter Lockdown seitens der Regierung und Verbot des Anbietens von Outdoor – oder Freizeitaktivitäten 

16. Schlussbestimmungen

Auf das Rechtsverhältnis zwischen GANG RUNTER und der teilnehmenden Person findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Von der Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Statt der unwirksamen gilt die jeweilige gesetzliche Bestimmung. 

17. AGB

Mit der Bestellung der Leistungen akzeptiert die teilnehmende Person/ Auftraggeber:in die AGB. Somit bestätigt die teilnehmende Person selbst oder stellvertretend für alle teilnehmenden Personen einer Tour der Auftraggeber:innen die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Einblick auf die AGB und Verzichtserklärung hat er beim Buchungsvorgang und der Buchungsbestätigung.